AGB’s KoffermarktZug in Cham

AGBs
Allgemeine Vertragsbedingungen und Informationen für Ausstellende
am Anlass vom 15. Juni 2019 im neudorf center Cham von KoffermarktZug (Veranstalterin)

Bewerbung

  • Das Anmeldeformular  muss vollständig ausgefüllt sein, inkl. dreier repräsentativer Fotos der selbstgemachten Verkaufsgegenstände.
  • Links zum eigenen Blog oder Homepage werden auf unserer Website aufgeschaltet.
  • Eines der eingesandten Fotos wird auf Koffermarktzug.ch mit der Teilnehmerliste publiziert. Sollte dies nicht gewünscht sein, bitten wir um entsprechende Benachrichtigung bei der Anmeldung mit dem Anmeldeformular. Ansonsten gehen wir davon aus, dass die Publikation eines der eingesandten Fotos auf unserer Homepage autorisiert ist.
  • Anmeldungen: Die Plätze werden nach Anmeldungseingang gefüllt. Die Veranstalterinnen behalten sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  • Die definitive Zusage erfolgt per Mail gegen Ende des jeweiligen Monats. Interessierte, die keinen Standplatz bekommen, nehmen wir auf die Warteliste, falls ein Stand wieder frei werden sollte.Über die Vergabe von Standplätzen wird keine Korrespondenz geführt.
  • Pro MarktteilnehmerIn wird nur ein Standplatz vergeben. Es stehen maximal 32 Standplätze zur Verfügung.

Kosten und Teilnahme

  • Die Standgebühr beträgt je nach Standgrösse:
    –   90cm breit/ 78cm tief (28 x) CHF 30.–, inkl. Tages-Parkkarte Neudorf
    –  110cm breit/78cm tief (4 x) CHF 35.–, inkl. Tages-Parkkarte Neudorf
  • Die Einzahlung muss innert 2 Wochen nach Bestätigung des Platzes auf unserem Konto sein, sonst wird der Platz weiter vergeben.
  • Wir bitten um elektronische Überweisung, damit keine Spesen entstehen. Falls am Postschalter einbezahlt wird, müssen die entstehenden Spesen von CHF 1.50 übernommen und direkt mit einbezahlt werden (= totale Standgebühr von CHF 31.50/36.50).
  • Unsere Bankdaten sind:
    KoffermarktZug, Raiffeisenbank Cham, Schulhausstrasse 8, 6330 Cham
    Kontonummer IBAN CH64 8145 5000 0950 6307 4
  • Mit einbezahlter Standgebühr gilt die Teilnahme als bestätigt.
  • Bei späterer Absage eines Standplatzes verfällt die Gebühr.
  • Muss der Markt unsererseits aus nicht vorhersehbaren Gründen abgesagt werden, wird die Teilnahmegebühr rückerstattet. Weitere Kosten können nicht erstattet werden.

Kommunikation

  • Die Veranstalterinnen verpflichten sich, mit Werbung und Pressearbeit den Anlass in Cham und Umgebung bekannt zu machen.
  • Der Flyer steht auf der Website zum download bereit
  • Bei der Werbung ist die Mithilfe der Ausstellenden gefragt, um so viele Besucher wie möglich anzulocken!

Verkaufsfläche und Produkte

  • Ausstellende erhalten ihren Standplatz zugeteilt. Tische und Stühle stehen zur Verfügung. Auffülllager unter dem Tisch.
  • Die Produkte sind selbst- und handgemacht und von guter Qualität.
  • Unverpackte Lebensmittel dürfen nicht verkauft werden.
  • Jede/r Ausstellende präsentiert und verkauft seine/ihre Waren aus einem Koffer heraus, den er/sie selbst mitbringt. Dieser Koffer ist mindestens 50 breit, die Höhe des offenen Koffers max. 60cm.
  • Der Koffer darf selbstverständlich nachgefüllt werden. Die Fläche neben dem Koffer darf ebenfalls genutzt werden. Als Warenlager steht der Raum unter dem Tisch zur Verfügung.
  • Für eine einheitliche Optik bitten wir die AusstellerInnen, selber ein weisses Tuch von  90cm Breite und mindestens 150cm Länge (als optischen Schutz vorne) mitzubringen.
  • Der Raum ist gut ausgeleuchtet, es wird kein Strom zur Verfügung gestellt.
  • Vom Markt ausgeschlossen wird, wer seinen Standplatz nicht oder nicht rechtzeitig eingenommen hat. Ebenso ausgeschlossen wird, wer grundlegend andere Produkte verkauft als in der Bewerbung angemeldet.
  • Jede/r Ausstellende ist dafür verantwortlich, dass der Stand vor Marktbeginn um
    10 Uhr vollständig aufgebaut ist. Nach Schluss des Marktes um 16 Uhr muss jede/r Ausstellende Abfall und Verpackungsmaterial selbst entsorgen. Den Veranstalterinnen entstehende Kosten, weil ein Stand nicht regelkonform verlassen wurde, werden dem/der Ausstellenden in Rechnung gestellt.
  • Jede/r Ausstellende ist verpflichtet, den Marktstand von 10 bis 16 Uhr besetzt zu halten.
  • Der erzielte Erlös ihres Standes gehört vollumfänglich den Ausstellenden. Steuerliche Abrechnungen sind Sache der Ausstellenden.
  • Verpflegungsmöglichkeit ist im neudorf center vorhanden.

Zeitplan

  • Türöffnung für Aussteller um 08.30 Uhr
  • Öffnungszeit des Koffermarktes 10.00 – 16.00 Uhr
  • Abbau bis 17.00 Uhr

Technisches

  •  Die Veranstalterinnen lehnen  jegliche Haftung für die verkauften Produkte ab.
  • Für Personen- und sonstige Schäden, die durch Ausstellende, ihre Waren, Standzubehör, Personal oder den Stand verursacht werden, haftet die Ausstellenden.
  • Die Veranstalterin übernimmt keine Verkaufsgarantie.
  • Mit der Bezahlung der Teilnahmegebühr werden die oben genannten Bedingungen akzeptiert.

Gerichtsstand ist Zug.
20. März 2019 (Korrektur am 11. April 2019 – Zahlungsfrist)