AGBs KoffermarktZug
Allgemeine Vertragsbedingungen und Informationen für Ausstellende
Bewerbung
- Das Anmeldeformular auf der Homepage muss vollständig ausgefüllt sein, inkl. dreier repräsentativer Fotos der Verkaufsgegenstände. Links zum eigenen Blog oder Homepage werden auf unserer Website aufgeschaltet.
- Eines der eingesandten Fotos wird auf KoffermarktZug mit der Teilnehmerliste publiziert.
- Die Produkte sind selbst- und handgemacht und von guter Qualität.
- Unverpackte Lebensmittel dürfen nicht verkauft werden.
- Wir reservieren die Stände nach Eingang und bestätigen die Reservation Ende des jeweiligen Monats. Dabei behalten wir uns vor, Aussteller ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Interessierte, die keinen Standplatz bekommen, nehmen wir auf unsere Warteliste, Über die Vergabe von Standplätzen wird keine Korrespondenz geführt.
- Es stehen maximal 62 Standplätze zur Verfügung.
Kosten und Teilnahme
- Die Standgebühr beträgt CHF 50.00 und ist innert 30 Tagen oder bei später Anmeldung schneller einzuzahlen. Erst nach Überweisung gilt die Teilnahme als bestätigt.
- Wir bitten um elektronische Überweisung (IBAN). Bei Zahlung am Postschalter beträgt die Standgebühr inkl. Spesen von CHF 1.50
- Unsere Bankdaten sind:
KoffermarktZug, Raiffeisenbank Cham, Schulhausstrasse 8, 6330 Cham
Kontonummer IBAN CH19 8080 8003 9100 0913 7 - Wer nach Bestätigung des Standplatzes absagen muss, erhält die Standgebühr abzüglich Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 zurück, falls wir den Standplatz neu vergeben können. Bei Abmeldung in den letzten zwei Wochen wird die Gebühr nicht zurückerstattet.
- Muss der Markt unsererseits aus nicht vorhersehbaren Gründen abgesagt werden, wird die Teilnahmegebühr rückerstattet. Weitere Kosten können nicht erstattet werden.
- Der Koffermarkt wird bei genügend verbindlich angemeldeten Ausstellern durchgeführt.
Kommunikation
- Die Veranstalterinnen verpflichten sich, mit Werbung und Pressearbeit den Anlass in Zug und Umgebung bekannt zu machen.
- Die Flyer können auf der Website heruntergeladen werden. Alle Ausstellenden erhalten den Flyer mit der Bestätigung per Mail und auf Wunsch werden Flyer zugestellt.
- Bei der Werbung ist die Mithilfe der Ausstellenden gefragt, um so viele Besucher wie möglich anzulocken!
Verkaufsfläche und Produkte
- Ausstellende erhalten einen Standplatz von 80 cm x 80 cm (Länge x Tiefe) zugeteilt, Tische und Stühle stehen zur Verfügung.
- Jede/r Ausstellende präsentiert und verkauft seine/ihre Waren aus einem Koffer heraus, den er/sie selbst mitbringt.
- Der Koffer darf selbstverständlich nachgefüllt werden. Die Fläche neben dem Koffer innerhalb der 80 x 80 cm darf ebenfalls genutzt werden. Warenlager unter dem Tisch möglich.
- Für eine einheitliche Optik sind die Tische mit einem schwarzen Stoff (vorne lang) gedeckt.
- Allfällige Aufbauten sollten nicht über den Kofferrand herausragen, ganz sicher dürfen sie nicht die VerkäuferIn verdecken. Ausnahme sind die Plätze an den Seitenwänden des Saals.
- Der Raum ist gut ausgeleuchtet, es wird kein Strom zur Verfügung gestellt.
- Vom Markt ausgeschlossen wird, wer seinen Standplatz nicht oder nicht rechtzeitig eingenommen hat. Ebenso ausgeschlossen wird, wer grundlegend andere Produkte verkauft als in der Bewerbung angemeldet.
- Jede/r Ausstellende ist dafür verantwortlich, dass der Stand vor Marktbeginn um 10 Uhr vollständig aufgebaut ist. Nach Schluss des Marktes um 16 Uhr muss jede/r Ausstellende Abfall und Verpackungsmaterial selbst entsorgen. Ansonsten wird dies in Rechnung gestellt.
- Jede/r Ausstellende ist verpflichtet, den Marktstand von 10 bis 16 Uhr besetzt zu halten.
- Der erzielte Erlös ihres Standes gehört vollumfänglich den Ausstellenden.
- Verpflegungsmöglichkeit ist vor Ort vorhanden.
Zeitplan
- Türöffnung für Aussteller 08.30 Uhr
- Öffnungszeit des Koffermarktes 10.00 – 16.00 Uhr
- Abbau bis 17.00 Uhr
Technisches
- Reisen Sie nach Möglichkeit mit dem öffentlichen Verkehr an (siehe Situationsplan), da direkt bei der Halle keine Parkplätze vorhanden sind. Parkplätze hat es im Parkhaus Casino oder Frauensteinmatt. (siehe Anreise)
- Zum Aus- und Einladen darf kurz vor die Halle gefahren werden. (siehe Plan)
- Die Veranstalterinnen lehnen jegliche Haftung ab. Entsprechende Versicherungen sind Sache der Ausstellenden.
- Ebenso sind die Ausstellenden selbst für das entsprechende Handelsreisenden-Patent zuständig, falls sie an Märkten kommerziell und professionell teilnehmen. Die Veranstalterinnen lehnen diesbezüglich jegliche Haftung ab.
- Für Personen- und sonstige Schäden, die durch Ausstellende, ihre Waren, Standzubehör, Personal oder den Stand verursacht werden, haften die Ausstellenden.
- Die Veranstalterin übernimmt keine Verkaufsgarantie.
- Mit der Bezahlung der Teilnahmegebühr werden die oben genannten Bedingungen akzeptiert.
Gerichtsstand ist Zug.
Stand, 11. Juli 2022